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   BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74   

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BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74 (https://dejure.org/1974,3111)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1974 - VI C 29.74 (https://dejure.org/1974,3111)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1974 - VI C 29.74 (https://dejure.org/1974,3111)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Gesetzwidrig reduzierte Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung

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  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Das Verwaltungsgericht hat seinem Urteil zwar den Begriff der Gewissensentscheidung (Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG) zugrunde gelegt, wie er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242; 41, 53 [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71][55]) näher umschrieben worden ist.

    Das Verwaltungsgericht hätte vielmehr anhand konkreter, also nicht nur auf die (allgemeine) Glaubwürdigkeit und Redlichkeit des Klägers gestützter Anhaltspunkte seine Überzeugung darlegen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung Betroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege mit der Waffe Menschen töten müßte.

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Das Verwaltungsgericht hat seinem Urteil zwar den Begriff der Gewissensentscheidung (Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG) zugrunde gelegt, wie er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242; 41, 53 [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71][55]) näher umschrieben worden ist.

    Diese rechtliche Konzeption ist vom erkennenden Senat im Anschluß an die Entscheidung des früher zuständig gewesenen VIII. Senats in BVerwGE 41, 53 in ständiger Rechtsprechung als mit Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG unvereinbar mißbilligt worden, weil sie die Anerkennung des Kriegsdienstverweigerers von den gesetzlichen Voraussetzungen einer Gewissensentscheidung löst (vgl. u.a. Urteil vom 14. August 1974 - BVerwG VI C 107.73 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Das Verwaltungsgericht hat seinem Urteil zwar den Begriff der Gewissensentscheidung (Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG) zugrunde gelegt, wie er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242; 41, 53 [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71][55]) näher umschrieben worden ist.

    Das Verwaltungsgericht hätte vielmehr anhand konkreter, also nicht nur auf die (allgemeine) Glaubwürdigkeit und Redlichkeit des Klägers gestützter Anhaltspunkte seine Überzeugung darlegen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung Betroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege mit der Waffe Menschen töten müßte.

  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Daß eine Aufhellung des Sachverhalts in dieser Richtung weder dem Tatsachengericht noch dem Wehrpflichtigen etwas Unmögliches abverlangt, hat der erkennende Senat erst kürzlich in kritischer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung der III. Kammer des Verwaltungsgerichts ausführlich dargelegt (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 -).

    Das Verwaltungsgericht wird nunmehr den Kläger nochmals zu vernehmen haben, um sich unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (vgl. auch dazu das Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 -) Klarheit zu verschaffen über den Ernst und die Tiefe der Gewissensbindung des Klägers an die Weigerung, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten.

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Zu Unrecht beruft sich das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BVerwGE 14, 146 [150] des ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Das Verwaltungsgericht hätte vielmehr anhand konkreter, also nicht nur auf die (allgemeine) Glaubwürdigkeit und Redlichkeit des Klägers gestützter Anhaltspunkte seine Überzeugung darlegen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung Betroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege mit der Waffe Menschen töten müßte.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Das Verwaltungsgericht hätte vielmehr anhand konkreter, also nicht nur auf die (allgemeine) Glaubwürdigkeit und Redlichkeit des Klägers gestützter Anhaltspunkte seine Überzeugung darlegen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung Betroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege mit der Waffe Menschen töten müßte.
  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung des erkennenden Senats im Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - für verfassungsgemäß erachtet.
  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71

    Vertreibungsschaden an einem ruhenden Betrieb - Vertreibungsschaden an einem

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Das Verwaltungsgericht hat seinem Urteil zwar den Begriff der Gewissensentscheidung (Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG) zugrunde gelegt, wie er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242; 41, 53 [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71][55]) näher umschrieben worden ist.
  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 107.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VI C 29.74
    Diese rechtliche Konzeption ist vom erkennenden Senat im Anschluß an die Entscheidung des früher zuständig gewesenen VIII. Senats in BVerwGE 41, 53 in ständiger Rechtsprechung als mit Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG unvereinbar mißbilligt worden, weil sie die Anerkennung des Kriegsdienstverweigerers von den gesetzlichen Voraussetzungen einer Gewissensentscheidung löst (vgl. u.a. Urteil vom 14. August 1974 - BVerwG VI C 107.73 - mit Nachweisen).
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